Gültig ab 01/2026 — basierend auf MaklerG und IMV.
iX immo GmbH · Marke IMMOXX.
Waagner-Biro-Straße 14, 8020 Graz
E-Mail: office@immoxx.at · Web: www.immoxx.at
UID: ATU72853405
Jeder Partnerbetrieb im IMMOXX.-Netzwerk ist rechtlich eigenständig.
Die iX immo GmbH erbringt ihre Dienstleistungen im Bereich Objektakquise, Vermarktung und digitaler Prozessabwicklung mit hoher fachlicher und organisatorischer Professionalität. Zur Sicherstellung eines effizienten Vermittlungsprozesses können spezialisierte Dienstleister und verbundene Unternehmen unterstützend tätig sein. Sämtliche Leistungen erfolgen ausschließlich im Auftrag und auf Rechnung der iX immo GmbH und verursachen für Auftraggeber:innen keinerlei Mehrkosten.
Eine Tätigkeit als Doppelmaklerin kann — im gesetzlich zulässigen Rahmen — erfolgen. Die gesetzlich erforderliche Offenlegung erfolgt im Einzelfall gemäß Maklergesetz.
Nachstehende Geschäftsbedingungen basieren auf der Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für ImmobilienmaklerInnen (IMV), BGBl. Nr. 297/1996 idF BGBl. Nr. 490/2001, sowie dem Maklergesetz, BGBl. Nr. 262/1996 idF BGBl. Nr. 98/2001. Sie gelten als vereinbart und bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen der iX immo GmbH und dem/der Auftraggeber:in geschlossenen Vertrages.
Soweit einzelne Regelungen dieser AGB den genannten Rechtsvorschriften widersprechen, gehen die AGB vor, soweit gesetzlich zulässig. Alle übrigen Bestimmungen der IMV, des MaklerG sowie individuell vereinbarte Regelungen bleiben unberührt.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf, -vermietung und -verpachtung bleiben vorbehalten.
Objektdaten beruhen überwiegend auf Informationen Dritter. Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernimmt die iX immo GmbH keine Gewähr. Exposés dienen als unverbindliche Vorinformationen. Die Haftung der iX immo GmbH ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt. Für technische Unterlagen (Pläne, Energieausweise, Gutachten, behördliche Auskünfte etc.) wird keine Haftung übernommen.
Ist ein Objekt dem/der Auftraggeber:in bereits bekannt, ist dies innerhalb von 48 Stunden ab Erhalt des von uns angebotenen Objektes schriftlich und nachvollziehbar mitzuteilen. Die Mitteilung hat konkret zu erfolgen — etwa durch eine kurze E-Mail mit Hinweis, wann und über welchen Anbieter das Objekt bereits angeboten oder besichtigt wurde (z. B. „Bereits am 12.04. über Plattform XY gesehen").
Unterbleibt diese Rückmeldung, gehen wir von keiner Vorkenntnis aus. Erfolgt später ein Vertragsabschluss über genau dieses von uns angebotene Objekt — etwa weil der/die Auftraggeber:in durch unsere Unterlagen, Besichtigungen, Preisverhandlungen oder Ergänzungsinformationen den Kauf-/Mietentschluss fasst —, entsteht die volle Provisionspflicht.
Der Provisionsanspruch entsteht mit Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts — unabhängig davon, ob:
Der Provisionsanspruch bleibt insbesondere bestehen, wenn:
Die Weitergabe von Objektunterlagen oder Informationen an Dritte ist nur mit Zustimmung der iX immo GmbH zulässig.
Kommt das Geschäft durch eine vom/von der Auftraggeber:in namhaft gemachte Person zustande, bleibt die Provisionspflicht gemäß § 15 MaklerG bestehen.
Der Provisionsanspruch bleibt ebenso aufrecht, wenn:
Die iX immo GmbH kann zur Optimierung von Vermarktungs- und Prozessabläufen externe Dienstleister oder verbundene Unternehmen beiziehen. Diese Tätigkeit erfolgt stets im Namen und auf Rechnung der iX immo GmbH. Für Auftraggeber:innen entstehen daraus keine zusätzlichen Kosten.
Provisionen sind sofort fällig und zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen. Bei Verzug werden 10 % p.a. Verzugszinsen verrechnet.
Zur Reichweitensteigerung können externe Makler einbezogen werden. Für Auftraggeber:innen entstehen keine Mehrkosten.
Die iX immo GmbH hat Anspruch auf:
Die Anwesenheit begründet kein Rechtsberatungsverhältnis.
Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
Gerichtsstand ist Graz. Die Bestimmungen des § 14 KSchG bleiben unberührt.
Bei Abschluss eines Optionsvertrags sind 50 % der vereinbarten Provision sofort fällig, die restlichen 50 % mit Ausübung der Option.
Kommt nach umfassender Beratung innerhalb von 4 Wochen kein schriftlicher Vermittlungsauftrag (mindestens 3 Monate Laufzeit) zustande, wird eine Beratungs- und Bearbeitungsgebühr von EUR 300,– zzgl. USt verrechnet.
Zusatzleistungen, die über die klassische Maklertätigkeit hinausgehen (z. B. Energieausweise, Fotografien, Drohnenaufnahmen, Grundrissaufbereitung, Home-Staging, technische Erhebungen, Räumungen, Reinigungen, behördliche Wege), werden gesondert vereinbart und abgerechnet.
Die iX immo GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung sowie für Vermarktungs- und Abwicklungsprozesse. Eine Weitergabe erfolgt nur an beauftragte Dienstleister und Kooperationspartner, soweit dies erforderlich ist. Die vollständigen Datenschutzinformationen sind unter www.immoxx.at/datenschutzerklaerung abrufbar.
Die iX immo GmbH kann im Rahmen ihrer Tätigkeit sowohl für Verkäufer:innen/Vermieter:innen als auch für Kauf- bzw. Mietinteressent:innen tätig werden. Eine solche Tätigkeit als Doppelmaklerin ist gemäß § 5 Abs. 3 Maklergesetz zulässig und wird — sofern einschlägig — ordnungsgemäß offengelegt.
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Objekte aus dem Konzernverbund stammen oder konzernnahe Unternehmen in den Vermarktungsprozess eingebunden sind. Auch in diesen Konstellationen erfüllt die iX immo GmbH sämtliche Offenlegungspflichten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Eine objektbezogene Information erfolgt im jeweiligen Vermittlungsauftrag oder im Exposé.
Die iX immo GmbH handelt auch im Falle einer Doppelmaklertätigkeit neutral, ausgewogen und verpflichtet sich zur Wahrung der Interessen aller Vertragsparteien. Für Auftraggeber:innen entstehen daraus keinerlei Mehrkosten oder Nachteile.
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Suze OrmanPlease enter the 6-digit OTP sent to your email.
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